Auslandskrankenversicherung

Bei einem Auslandsaufenhalt, der länger als ein Jahr dauert, benötigen sie zu ihrerer eigenen Sicherheit dringend eine Auslandskrankenversicherung. Die übernimmt dann auch nach dem ersten Jahr die Kosten für Behandlungen im Ausland und auch für einen eventuell Rücktransport.

Reisekrankenversicherung

Eine medizinische Versorgung und die Kostenübernahme bei einem Auslandsaufenhalt bis zu einem Jahr gewährleistet eine Reisekrankenversicherung. Im Unterschied zur Auslandskrankenversicherung gilt diese nur für ein Jahr, bietet aber die gleichen Konditionen, nur eben für die begrenzte Zeit. Bei vielen Reiseveranstaltern ist diese Versicherung verbindlich für die Buchung eines Auslandsurlaubs.

Reiserücktrittskostenversicherung

Für den Fall, dass Sie sich umentscheiden oder aus unerwarteten Gründen wie einer Erkrankung dazu gezwungen sind eine gebuchte Reise zu stornieren sind Sie mit dieser Versicherung gegen Stornogebühren des Reiseveranstalters abgesichert. Haben Sie keine Reiserücktrittskostenversicherung müssen Sie selbst die Kosten übernehmen. Besonders bei frühzeitigen Buchungen empfehlen wir dringend diese Versicherung zu Ihrer Reise abzuschließen.

Reiseabbruchversicherung

Diese ergänzende Versicherung ist ähnlich der Reiserücktrittskostenversicherung, allerdinds werden hier Stornogebühren von Reiseveranstaltern nur in wirklich dringenden Fällen übernommen. Ein Reiseabbruch ohne begründeten Nachweis wird nicht erstattet. Optimal zur Absicherung Ihrer Reise ist eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Reisegepäckversicherung

Sichern Sie Ihr Gepäck vor Diebstahl und Beschädigung. Die Versicherung über´nimmt die Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.

Reisehaftpflichtversicherung

Für den Fall, dass bei einem Unfall eine andere Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt wurde übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden entsprechend dem Vertrag.

Reiseunfallversicherung

Bei einer schweren Verletzung, die zu einer dauerhaft körperlichen Schädigung führt und die im Urlaub vorgefallen ist, begleicht die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.

Reiserechtsschutzversicherung

Schutz bei Streitigkeiten im Ausland. Prozesskosten und Gebühren übernimmt die Versicherung. Beinhaltet Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Assistance-Versicherung

Schnelle Hilfeleistungen vor Ort, z.B. bei Unfällen. Die Versicherung unterstützt Sie im Urlaubsland beim der Beschaffung von Informationen und Unterlagen, dem Organisieren einer Rückreise oder etwaigen Krankenbesuchen und weiteren nötigen Anforderungen.